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Die Studienbewerbung/ Einschreibung – Alles, was du vor der Bewerbung für einen Studienplatz wissen musst.

Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Studium gefallen, beginnt für viele Interessierte eine aufregende Phase: Werde ich den Platz meiner Wahl überhaupt bekommen? Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen? Und was genau bedeutet die Immatrikulation? Falls du dir Fragen wie diese stellst, bist du hier genau richtig, wir werden sie der Reihe nach beantworten.

Wo soll ich mich bewerben?

Die verschiedensten Bildungseinrichtungen bieten Studiengänge im Bereich Gesundheitsmanagement an: Von Fachhochschulen und Universitäten über Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bis hin zu privaten Anbietern ist alles dabei. Obendrein handelt es sich hier um ein Gebiet, in dem das duale Studium besonders stark vertreten ist. Vor der Bewerbung solltest du also sicher sein, die richtige Auswahl getroffen zu haben. Bereits damit erfolgt eine grobe Einteilung der Voraussetzungen: Um z. B. an einer Universität studieren zu können, ist die Allgemeine Hochschulreife erforderlich, während bei einer FH oder Akademie die Fachhochschulreife genügt, die in vielen Fällen sogar durch besondere berufliche Qualifikationen (z. B. ein Meister- oder Techniker-Abschluss) ersetzt werden kann.

Wie soll ich mich bewerben?

Viele Bildungseinrichtungen haben inzwischen auf ein Online-Bewerbungsverfahren umgestellt oder es kann zumindest ein Teil der Bewerbung über das Internet erfolgen. Auch hier können die Unterschiede erheblich sein, ein Blick auf die jeweilige Homepage ist also unumgänglich. Beim EC Europa Campus etwa (Studiengang „Gesundheitsmanagement / Prävention, Sport und Bewegung“) kann man sich mit wenigen Angaben online zum Bewerbertag anmelden und weitere Fragen vor Ort klären. Die Hochschule Aalen wiederum wirbt sehr übersichtlich mit den Worten „Student/in werden in 5 Schritten“ und erklärt dabei alle Fragen von den Zulassungsvoraussetzungen über das Auswahlverfahren bis hin zur Einschreibung.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bei einer Online-Bewerbung können häufig auch die erforderlichen Unterlagen hochgeladen (z. B. Scans von Zeugnissen und Praktikanachweisen) und per E-Mail eingereicht werden. Für das Auswahlverfahren genügt dies in der Regel. Wurde der Studienplatz erteilt, sind für die endgültige Einschreibung allerdings beglaubigte Kopien erforderlich. Die Beglaubigung dürfen nur autorisierte Behörden bzw. Personen vornehmen. Auf jeden Fall benötigst du eine Kopie deines Abschlusszeugnisses (Allgemeine bzw. Fachhochschulreife), eine Mitgliedsbestätigung deiner Krankenversicherung sowie den ausgefüllten Bewerberbogen mit persönlichen Angaben. Welche weiteren Unterlagen verlangt werden, hängt auch wieder von vielen Faktoren ab, etwa der eigenen Lebenssituation. So wird in manchen Fällen ein Teil der Studienplätze bevorzugt an „Härtefälle“ vergeben. Dafür müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass eine Wartezeit für die Zulassung unzumutbar wäre. Dies ist z. B. durch ein Attest nachzuweisen.

Motivationsschreiben, Studierfähigkeitstest & Co.

Von der Bildungseinrichtung erhältst du normalerweise eine Liste der erforderlichen Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen. Darauf kann zum Beispiel auch ein „Motivationsschreiben“ aufgeführt sein. Mit dieser Erklärung sollen Bewerberinnen und Bewerber deutlich machen, warum es gerade dieser Studiengang sein soll und kein anderer. In bestimmten Fällen (z. B. bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen) wird auch vorgeschlagen bzw. verlangt, einen Studierfähigkeitstest zu bescheinigen Oftmals handelt es sich hier um eine freiwillige Sache, die aber ‒ genauso wie das Motivationsschreiben ‒ bei Auswahlverfahren ins Gewicht fallen kann. Bei manchen Studiengängen ist ein Vorpraktikum Pflicht. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber benötigen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache. Wer zuvor bereits studiert hat, muss seiner Bewerbung die Exmatrikulationsbestätigung der vorherigen Hochschule beifügen, und so weiter. Speziell bei kreativen Fächern ist oftmals eine Bewerbungsmappe mit künstlerischen Arbeiten mit einzureichen.

Besonderheit duales Studium

Die Verzahnung von Hochschule und betrieblicher Praxis bzw. einer kompletten Berufsausbildung kennzeichnet duale Studiengänge. Hier läuft das Bewerbungsverfahren daher etwas anders ab: Bevor du dich bei der Bildungseinrichtung um den Studienplatz bewirbst, benötigst du einen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen ‒ ohne Betrieb gibt es im Normalfall kein duales Studium. Bei wenigen Hochschulen kannst du aber auch ohne Ausbildungsplatz schon die BEwerbung für den Studienplatz losschicken. Viele Unternehmen erwarten bei der Bewerbung für ein duales Studium die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zeugnisse, Lebenslauf mit Foto, evtl. Motivationsschreiben). Manche gehen es zwar salopper an (insbesondere bei Praktika), doch es macht immer einen besseren Eindruck, sich auf professionelle Weise zu bewerben. Ist der Vertrag unterschrieben, folgt in diesem Fall eine weitere Bewerbung ‒ bei der entsprechenden Hochschule. In einigen Fällen läuft das Verfahren aber auch gekoppelt ab bzw. der Bildungsanbieter vermittelt den Betrieb. Im Zweifelsfall nachfragen!

Die Immatrikulation

Eine Sache wird oft verwechselt: Bewerbung und Immatrikulation (Einschreibung) sind zwei paar Schuhe, zumindest bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann man sich direkt immatrikulieren. Sobald es aber ein Auswahlverfahren gibt, muss zunächst die Zulassung erteilt werden. Diese Verfahren sind übrigens ebenfalls sehr unterschiedlich: Manche Studienplätze werden über den Numerus Clausus (NC) vergeben, bei dem Abitur-Notendurchschnitt und Wartesemester eine Rolle spielen. Besonders bei privaten Hochschulen oder Akademien kann die Auswahl aber auch über andere Kriterien (z. B. Aufnahmetests und -gespräche) erfolgen. Oder es ist eine Kombination aus mehreren Kriterien.

Erst wenn alle Formalitäten fristgerecht erledigt wurden und der Studienplatz erteilt wurde, erfolgt die Immatrikulation, mit der auch die die Semester- beziehungsweise Studiengebühren fällig werden. Nun ist es endlich soweit: Sobald du dich immatrikuliert hast, darfst du dich Student/in nennen.

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